Informationen zum Datenschutz für Mitglieder
Informationen zum Datenschutz für Mitglieder und sonstige Leistungsberechtigte des Versorgungswerks der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg
Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg (nachfolgend: Versorgungswerk) auf Basis der Satzung des Versorgungswerks, der ab dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit dem Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG) sowie über Ihre diesbezüglichen Rechte geben.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
a. Verantwortliche Stelle:
Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gesetzlich vertreten durch
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Freien und Hansestadt Hamburg
Esplanade 39
20354 Hamburg
b. Behördliche Datenschutzbeauftragte:
Martin Beinersdorf, externer Datenschutzbeauftragter
martin.beinersdorf@new-outcome.de
gestellt durch die Firma:
new outcome GmbH
Leopoldstr. 28 a
80802 München
Telefon: +49 89 45599-0
2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
a. Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Artikel 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Der Zweck unserer Datenverarbeitung ergibt sich aus dem Gesetz (SGB IV 28a und §3 RAVersG). Das Versorgungswerk leistet demnach seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sowie sonstige Leistungen nach Maßgabe des Gesetzes und der jeweils gültigen Satzung
Die gesetzliche Ermächtigung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk ergibt sich neben der Satzung und dem RAVersG auch aus dem Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG).
3. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb des Versorgungswerks erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen benötigen.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten außerhalb des Versorgungswerks sind:
Eine Weitergabe erfolgt in jedem Fall ausschließlich nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
4. Werden Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?
Nein. Wir übermitteln Ihre Daten nicht an Staaten oder an internationale Organisationen außerhalb der Europäischen Union.
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie es für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten als Versorgungswerk und der damit einhergehenden Zwecke erforderlich ist.
Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk sind die maßgeblichen verwaltungsverfahrensrechtlichen Verjährungsfristen, die bis zu dreißig Jahre betragen.
6. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Ja. Das Versorgungswerk kann nach dem RAVersG und der Satzung von den Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten die Auskünfte verlangen, die für die Festsetzung der Mitgliedschaft sowie für Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistungen erforderlich sind.
Mitglieder, die dem Versorgungswerk personenbezogene Daten zu Ihrer Mitgliedschaft übermitteln, werden darauf hingewiesen, dass Sie im Sinne der datenschutzrechtlichen Datenminimierung nur Informationen, die Ihre direkte persönliche Mitgliedschaft betreffen übermitteln sollen. Eventuelle Daten, die nicht zur Bearbeitung durch das Versorgungswerk bestimmt sind, sind vor der Übermittlung durch das Mitglied unkenntlich zu machen.
Beispiel: Einreichen von Steuerbescheiden zur satzungsgemäßen Beitragsfeststellung. Hier sind ggfs. nicht benötigte personenbezogenen Daten von Dritten bspw. Ehepartnern vor der Übermittlung durch das Mitglied unkenntlich zu machen.
Dies gilt unabhängig vom Weg der Übermittlung für postalisch, wie auch digital über das Mitgliederportal übermittelte Dokumente.
Hinweis: Sollte durch das Mitglied bei der Übermittlung von Daten an das Versorgungswerk keine Unkenntlichmachung von für den Verarbeitungszweck irrelevanten Daten erfolgen, kann das Versorgungswerk nicht für eine Speicherung/Ablage der unverlangt übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich gemacht werden. Eine über die Speicherung/Ablage hinausgehende Verarbeitung der unverlangt durch das Mitglied zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten durch das Versorgungswerk erfolgt nicht.
7. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?
Grundsätzlich nutzen wir im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DS-GVO. Es findet keine Bewertung persönlicher Aspekte (sogenanntes Profiling gemäß Artikel 4 Nr. 4 DS-GVO) statt.
8. Rechte betroffener Personen
Dem Mitglied und sonstigen betroffenen Personen stehen in Bezug auf deren personenbezogenen Daten grundsätzlich folgende Rechte uns gegenüber zu.
Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (Art. 77 DSGVO).