Liebe Mitglieder,
aus organisatorischen Gründen ist unsere Geschäftsstelle am Donnerstag, 19.09.2024 und ggf. am Freitag, 20.09.2024 telefonisch leider nicht zu erreichen.
Spätestens ab Montag, dem 23.09.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir bitten um Ihr Verständnis, mit besten Grüßen
Ihr Versorgungswerk
Liebe Mitglieder,
aus organisatorischen Gründen ist unsere Geschäftsstelle am Montag, 08.01.2024 leider nicht besetzt.
Ab Dienstag, dem 09.01.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Ihr Versorgungswerk
Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2023 müssen spätestens am 31.12.2023 dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben sein.
Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, beträgt € 32.587,20; es handelt sich dabei um den 2 – fachen Jahreswert des Höchstbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung. In diesem Wert sind die für 2023 gezahlten Pflichtbeiträge enthalten. Bei der Ermittlung der Höhe des Zusatzbeitrages, den Sie persönlich nach Maßgabe der auf Ihrem Mitgliedskonto bereits verbuchten Einzahlungen leisten können, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.
Für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung oder Bareinzahlung in einer Bankfiliale ist ausschließlich der Tag maßgeblich, an dem die Einzahlung dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben ist, nicht der Tag der Auftragserteilung, Wertstellung oder Kontobelastung bei Ihnen.
Die Beiträge können Sie entweder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2023“ überweisen oder auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen.
Anträge auf Einzug von Zusatzbeiträgen nehmen wir bis zum
20.12.2023 entgegen.
Danach können Sie Zusatzbeiträge nur noch selbst überweisen.
Künftige freiwillige Zusatzbeiträge können Sie auch monatlich überweisen oder abbuchen lassen.
Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit!
Liebe Mitglieder,
aufgrund von technischen Wartungsarbeiten ist unsere Geschäftsstelle am 10.11.2023 leider nicht erreichbar.
Es besteht für die Geschäftsstelle kein Zugang zum elektronischen Datenverkehr sowie der Datenverarbeitung.
Dies gilt auch für das Mitgliederportal.
Unsere Sachbearbeiter sind in dieser Zeit telefonisch ebenfalls nicht erreichbar.
Ab dem 13.11.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Ihr Versorgungswerk
Liebe Mitglieder
unten stehend erhalten Sie die Einladung der Mitgliederversammlung 2023.
Ihr Versorgungswerk
Einladung zur Mitgliederversammlung 2023
Veröffentlicht am 30.03.2023
Liebe Mitglieder,
aufgrund von Umbauarbeiten in der Geschäftsstelle sind wird am 09.03. und 10.03.2023 leider nicht erreichbar.
Wir bitten um Verständnis und sind ab 15.03.2023 wieder für Sie da.
Ihr Versorgungswerk
Liebe Mitglieder,
aufgrund von Umbauarbeiten in der Geschäftsstelle sind wird am 14.02. und 15.02.2023 leider nicht erreichbar.
Wir bitten um Verständnis und sind ab 16.02.2023 wieder für Sie da.
Ihr Versorgungswerk
Ab dem 1. Januar 2023 muss jeder neue Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI)
aufgrund einer Gesetzesänderung von Ihnen elektronisch
gestellt werden.
Eine Antragstellung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Papieranträge müssen daher bis zum 31. Dezember 2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Der elektronische Antrag ist ab dem 1. Januar 2023 über das zuständige Versorgungswerk zu
stellen.
Bei uns können Sie den Antrag über das geschützte Mitgliederportal und die Homepage stellen, wo ein digitales Formular bequem durch den Antrag führt.
Der Antrag wird dann auf elektronischem Wege an die DRV Bund übermittelt und dort geprüft.
Den Bescheid in Papierform erhalten die Mitglieder direkt von der DRV Bund. Die Ausfertigung für den Arbeitgeber leiten Sie bitte an die Lohnbuchhaltung weiter.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 wird die DRV-Bund verpflichtet, den Arbeitgeber über das Ergebnis eines Befreiungsantragsverfahrens seines Mitarbeiters elektronisch zu informieren.
Die Frist für eine Antragstellung bleibt unverändert. Die Befreiung von der gesetzlichen
Rentenversicherungspflicht wirkt gem. § 6 Abs. 4 SGB VI vom Vorliegen der
Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Eine
verspätete Antragstellung führt zu einer Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung erst
ab dem Eingang des Antrags beim Versorgungswerk.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in der Geschäftsstelle gerne
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versorgungswerk
Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2022 müssen spätestens am 31.12.2022 dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben sein.
Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, beträgt € 31.471,20; es handelt sich dabei um den 2 – fachen Jahreswert des Höchstbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung. In diesem Wert sind die für 2022 gezahlten Pflichtbeiträge enthalten. Bei der Ermittlung der Höhe des Zusatzbeitrages, den Sie persönlich nach Maßgabe der auf Ihrem Mitgliedskonto bereits verbuchten Einzahlungen leisten können, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.
Für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung oder Bareinzahlung in einer Bankfiliale ist ausschließlich der Tag maßgeblich, an dem die Einzahlung dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben ist, nicht der Tag der Auftragserteilung, Wertstellung oder Kontobelastung bei Ihnen.
Die Beiträge können Sie entweder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2022“ überweisen oder auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen.
Anträge auf Einzug von Zusatzbeiträgen nehmen wir bis
23.12.2022 entgegen.
Danach können Sie Zusatzbeiträge nur noch selbst überweisen.
Künftige freiwillige Zusatzbeiträge können Sie auch monatlich überweisen oder abbuchen lassen.
Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit!
Liebe Mitglieder!
Am Freitag, den 24.11.2023 haben wir eine Schulung der Sachbearbeiter zum Thema „Digitale Antragstellung im SGB VI Verfahren“.
Dazu erfahren Sie auf unsere Homepage in den nächsten Tag mehr!
Ihnen allen einen schönen, ersten Advent!
Ihr Versorgungswerk
Sehr geehrte Mitglieder,
die digitale Entwicklung schreitet voran - auch in Ihrem Versorgungswerk.
Eine Systemerweiterung steht an.
Diese Erweiterung beginnt am Montag, den 2. Mai um 11:00 Uhr und dauert bis Dienstag, 03. Mai 11:00 Uhr.
Auch in den Tagen nach der Umstellung kann es unter Umständen zu Einschränkungen unserer technischen Leistungen kommen.
Es besteht für die Geschäftsstelle kein Zugang zum elektronischen Datenverkehr sowie der Datenverarbeitung.
Dies gilt auch für das Mitgliederportal.
Unsere Sachbearbeiter sind in dieser Zeit telefonisch nicht erreichbar.
Ab 03. Mai 11:00 Uhr sind Ihre Ansprechpartner dann wieder vollständig erreichbar!
Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis.
Ihr Versorgungswerk
Liebe Mitglieder!
Vor einigen Tagen haben Sie die Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.03.2022 erhalten.
Die übersendeten Unterlagen finden Sie auch hier im Mitgliederportal.
Coronahinweise, für die Versammlung in der Fischauktionshalle finden sie anbei.
Beste Grüsse
Ihr Versorgungswerk
Veröffentlicht am 25.03.2022
Liebe Mitglieder
Neue Informationen zur Mitgliederversammlung am 29.03.2022 finden Sie im Mitgliederportal.
Ihr Versorgungswerk
Liebe Mitglieder
unten stehend erhalten Sie die Absage der außerordentlichen Mitgliederversammlung 2022.
Ihr Versorgungswerk
Download: Absage außerordentliche Mitgliederversammlung 2022
Veröffentlicht am 21.01.2022
Liebe Mitglieder!
Auch in diesem Jahr gibt es ein paar Hinweise zum Jahreswechsel.
Die Geschäftsstelle bleibt am Heiligen Abend und am 31.12.2021 geschlossen.
SEPA Lastschriftmandate und Anträge auf Sonderzahlungen können nur bis zum
22.12.2021
entgegengenommen werden. Danach können wir die Anträge für dieses Jahr nicht mehr verarbeiten.
Im Mitgliederportal können Sie Rentensimulationen selbst vornehmen und Anträge auf Einmalzahlungen, über das Portal bis zum 22.12.2021 stellen.
Wir bitten daher die entsprechenden Anträge und SEPA Lastschriftmandate bis 22.12.2021 bei uns einzureichen. Vielen Dank!
Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit!
Ihr Versorgungswerk
Wir wünschen allen Mitgliedern einen guten Rutsch in Neue Jahr!
Bleiben Sie gesund!
Die Geschäftsstelle ist am 31.12.2020 geschlossen.
Ihr Versorgungswerk
Liebe Mitglieder!
Auch in diesem Jahr gibt es ein paar Hinweise zum Jahreswechsel.
Die Geschäftsstelle bleibt am Heiligen Abend geschlossen.
SEPA Lastschriftmandate und Anträge auf Sonderzahlungen können nur bis zum
22.12.2020
entgegengenommen werden. Danach können wir die Anträge für dieses Jahr nicht mehr verarbeiten.
Im Mitgliederportal können Sie Rentensimulationen selbst vornehmen und Anträge auf Einmalzahlungen, über das Portal bis zum 22.12.2020 stellen.
Wir bitten daher die entsprechenden Anträge und SEPA Lastschriftmandate bis 22.12.2020 bei uns einzureichen. Vielen Dank!
Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit!
Ihr Versorgungswerk
Der Ausbruch des Corona-Virus entwickelt sich weiterhin dynamisch und erfordert drastische Maßnahmen für jeden Geschäftsbetrieb. Dabei steht die Gesundheit unserer Mitarbeiter und unserer Mitglieder im Vordergrund.
Alle Beitragseinzüge und Rentenzahlungen erfolgen zu den üblichen Fristen. Sie brauchen daher keine Bedenken zu haben, dass Rentenzahlungen nicht rechtzeitig erfolgen.
Bitte sehen Sie aktuell von persönlichen Besuchen im Versorgungswerk ab und schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir werden uns in dringenden Fällen schnellstmöglich darum kümmern. Bei anderen Themen kann die Erledigung in solchen Zeiten vielleicht etwas dauern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Versorgungswerk
Sehr geehrte Mitglieder,
die digitale Entwicklung schreitet voran - auch in Ihrem Versorgungswerk. Wir wechseln daher auf ein neues und modernes IT-System.
Diese Umstellung beginnt am Freitag, den 29. Mai um 13:00 Uhr und dauert bis Donnerstag, den 04. Juni.
Auch in den Tagen vor und nach der Umstellung kann es unter Umständen zu Einschränkungen unserer technischen Leistungen kommen.
Der Monatseinzug für den Monat Mai wird noch wie gewohnt stattfinden.
Vom 29. Mai bis einschließlich 04. Juni 2020 besteht kein Zugang zum elektronischen Datenverkehr sowie der Datenverarbeitung.
Dies gilt auch für das Mitgliederportal.
Unsere Sachbearbeiter sind in dieser Zeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.
Ab 05. Juni sind Ihre Ansprechpartner dann wieder vollständig erreichbar!
Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis.
Ihr Versorgungswerk