Freiwillige Beiträge 2024


Sehr geehrtes Mitglied,

auch in diesem Jahr können Sie noch freiwillige Beiträge an das Versorgungswerk entrichten, 

um Ihre Rentenanwartschaft zu erhöhen. 

Bitte beachten Sie hierzu, dass Sie im Jahr 2024 maximal einen Betrag in Höhe von

                                                33.703,20 EUR 

inklusive Ihrer Pflichtbeiträge entrichten können. Die maximale Höhe Ihrer freiwilligen 

Beitragszahlung errechnen Sie aus der Differenz des Höchstbeitrages abzüglich Ihres

monatlichen Pflichtbeitrages für 12 Monate unter Berücksichtigung der Beitragspflicht aus den 

Sonderzahlungen (wie z.B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld etc.).

Damit Ihre freiwillige Zahlung dem Jahr 2024 rentenwirksam zugewiesen werden kann, muss 

der Beitrag spätestens am 30.12.2024 einem Konto des Versorgungswerks der 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg gutgeschrieben 

worden sein. Entscheidend ist der Eingang auf dem Konto des Versorgungswerks. Nach dem 

Jahreswechsel eingehende Beiträge werden dem Jahr 2025 zugeordnet. 


Über das Mitgliederportal können Sie einen Antrag auf freiwillige Beiträge stellen; wenn Sie

selbst eine Überweisung vornehmen wollen, nehmen Sie bitte im Betreff Ihre Mitgliedsnummer

auf und den Verwendungszweck „Freiwilliger Beitrag 2024“. 

Anträge auf freiwillige Beträge nehmen wir noch bis zum 19. Dezember 2024 entgegen. 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit!


Ihr Versorgungswerk 




Wartungsarbeiten in der Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

aus organisatorischen Gründen ist unsere Geschäftsstelle am Montag, 25.11.2024  nicht zu erreichen.

Ab Dienstag, den 26.11.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Ihr Verständnis, mit besten Grüßen

Ihr Versorgungswerk


Wartungsarbeiten in der Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

aus organisatorischen Gründen ist unsere Geschäftsstelle am Donnerstag, 19.09.2024 und ggf. am Freitag, 20.09.2024 telefonisch leider nicht zu erreichen.

Spätestens ab Montag, dem 23.09.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Ihr Verständnis, mit besten Grüßen

Ihr Versorgungswerk


Wartungsarbeiten in der Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

aus organisatorischen Gründen ist unsere Geschäftsstelle am Montag, 08.01.2024 leider nicht besetzt.

Ab Dienstag, dem 09.01.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Ihr Versorgungswerk 


Zusatzbeiträge 2023

WICHTIGE INFORMATION ZUM JAHRESENDE !!!!

Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2023 müssen spätestens am 31.12.2023 dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben sein.

Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, beträgt € 32.587,20; es handelt sich dabei um den 2 – fachen Jahreswert des Höchstbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung. In diesem Wert sind die für 2023 gezahlten Pflichtbeiträge enthalten. Bei der Ermittlung der Höhe des Zusatzbeitrages, den Sie persönlich nach Maßgabe der auf Ihrem Mitgliedskonto bereits verbuchten Einzahlungen leisten können, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.

Für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung oder Bareinzahlung in einer Bankfiliale ist ausschließlich der Tag maßgeblich, an dem die Einzahlung dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben ist, nicht der Tag der Auftragserteilung, Wertstellung oder Kontobelastung bei Ihnen.

Die Beiträge können Sie entweder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2023“ überweisen oder auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen.

Anträge auf Einzug von Zusatzbeiträgen nehmen wir bis zum

                        20.12.2023 entgegen.

Danach können Sie Zusatzbeiträge nur noch selbst überweisen.

Künftige freiwillige Zusatzbeiträge können Sie auch monatlich überweisen oder abbuchen lassen.

 

Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit!


Wartungsarbeiten in der Geschäftsstelle

Liebe Mitglieder,

aufgrund von technischen Wartungsarbeiten ist unsere Geschäftsstelle am 10.11.2023 leider nicht erreichbar.

Es besteht für die Geschäftsstelle kein Zugang zum elektronischen Datenverkehr sowie der Datenverarbeitung.

Dies gilt auch für das Mitgliederportal.

Unsere Sachbearbeiter sind in dieser Zeit telefonisch ebenfalls nicht erreichbar.


Ab dem 13.11.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.


Ihr Versorgungswerk


Einladung Mitgliederversammlung 2023

Liebe Mitglieder 

unten stehend erhalten Sie die Einladung der Mitgliederversammlung 2023.

Ihr Versorgungswerk

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

Veröffentlicht am 30.03.2023


Umbauarbeiten in der Geschäftsstelle

 Liebe Mitglieder,

aufgrund von Umbauarbeiten in der Geschäftsstelle sind wird am 09.03. und 10.03.2023 leider nicht erreichbar.

Wir bitten um Verständnis und sind ab 15.03.2023 wieder für Sie da. 


Ihr Versorgungswerk 






Umbauarbeiten in der Geschäftsstelle

 Liebe Mitglieder,

aufgrund von Umbauarbeiten in der Geschäftsstelle sind wird am 14.02. und 15.02.2023 leider nicht erreichbar.

Wir bitten um Verständnis und sind ab 16.02.2023 wieder für Sie da. 


Ihr Versorgungswerk 


SGB VI - DRV-Befreiungsantrag – wird nun digital gestellt!

Ab dem 1. Januar 2023 muss jeder neue Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI)

aufgrund einer Gesetzesänderung von Ihnen elektronisch gestellt werden.

Eine Antragstellung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Papieranträge müssen daher bis zum 31. Dezember 2022 in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Der elektronische Antrag ist ab dem 1. Januar 2023 über das zuständige Versorgungswerk zu

stellen.

Bei uns können Sie den Antrag über das geschützte Mitgliederportal und die Homepage stellen, wo ein digitales Formular bequem durch den Antrag führt.

Der Antrag wird dann auf elektronischem Wege an die DRV Bund übermittelt und dort geprüft.

Den Bescheid in Papierform erhalten die Mitglieder direkt von der DRV Bund. Die Ausfertigung für den Arbeitgeber leiten Sie bitte an die Lohnbuchhaltung weiter.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 wird die DRV-Bund verpflichtet, den Arbeitgeber über das Ergebnis eines Befreiungsantragsverfahrens seines Mitarbeiters elektronisch zu informieren.

Die Frist für eine Antragstellung bleibt unverändert. Die Befreiung von der gesetzlichen

Rentenversicherungspflicht wirkt gem. § 6 Abs. 4 SGB VI vom Vorliegen der

Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Eine

verspätete Antragstellung führt zu einer Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung erst

ab dem Eingang des Antrags beim Versorgungswerk.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in der Geschäftsstelle gerne

zur Verfügung.


>>> Digitaler SGB-VIBefreiungsantrag <<<


Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Versorgungswerk 





Zusatzbeiträge 2022 

Zusätzliche freiwillige Beiträge für das Jahr 2022 müssen spätestens am 31.12.2022 dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben sein.

Der höchste Beitrag, den Sie in diesem Jahr auf Ihr Mitgliedskonto einzahlen können, beträgt € 31.471,20; es handelt sich dabei um den 2 – fachen Jahreswert des Höchstbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung. In diesem Wert sind die für 2022 gezahlten Pflichtbeiträge enthalten. Bei der Ermittlung der Höhe des Zusatzbeitrages, den Sie persönlich nach Maßgabe der auf Ihrem Mitgliedskonto bereits verbuchten Einzahlungen leisten können, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern.

Für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung oder Bareinzahlung in einer Bankfiliale ist ausschließlich der Tag maßgeblich, an dem die Einzahlung dem Konto des Versorgungswerkes gutgeschrieben ist, nicht der Tag der Auftragserteilung, Wertstellung oder Kontobelastung bei Ihnen.

Die Beiträge können Sie entweder unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und des Verwendungszwecks „Zusatzbeitrag 2022“ überweisen oder auf Grundlage eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandates von Ihrem Konto einziehen lassen. 

Anträge auf Einzug von Zusatzbeiträgen nehmen wir bis 

                        23.12.2022 entgegen. 

Danach können Sie Zusatzbeiträge nur noch selbst überweisen.

Künftige freiwillige Zusatzbeiträge können Sie auch monatlich überweisen oder abbuchen lassen.

 

Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit! 



Digitale Antragstellung im SGB VI Verfahren

Liebe Mitglieder!

Am Freitag, den 24.11.2023 haben wir eine Schulung der Sachbearbeiter zum Thema „Digitale Antragstellung im SGB VI Verfahren“.

Dazu erfahren Sie auf unsere Homepage in den nächsten Tag mehr!

Ihnen allen einen schönen, ersten Advent!


Ihr Versorgungswerk 




Systemerweiterung

Sehr geehrte Mitglieder, 

die digitale Entwicklung schreitet voran - auch in Ihrem Versorgungswerk. 

Eine Systemerweiterung steht an. 

Diese Erweiterung beginnt am Montag, den 2. Mai um 11:00 Uhr und dauert bis Dienstag, 03. Mai 11:00 Uhr. 

Auch in den Tagen nach der Umstellung kann es unter Umständen zu Einschränkungen unserer technischen Leistungen kommen.


Es besteht für die Geschäftsstelle kein Zugang zum elektronischen Datenverkehr sowie der Datenverarbeitung.

Dies gilt auch für das Mitgliederportal.

Unsere Sachbearbeiter sind in dieser Zeit telefonisch nicht erreichbar.

Ab 03. Mai 11:00 Uhr sind Ihre Ansprechpartner dann wieder vollständig erreichbar!

Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis.


Ihr Versorgungswerk


Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung 29.03.2022

Liebe Mitglieder!

Vor einigen Tagen haben Sie die Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29.03.2022 erhalten.

Die übersendeten Unterlagen finden Sie auch hier im Mitgliederportal.

Coronahinweise, für die Versammlung in der Fischauktionshalle finden sie anbei. 

Beste Grüsse

Ihr Versorgungswerk 


Coronahinweise

Veröffentlicht am 25.03.2022


Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung 29.03.2022

Liebe Mitglieder

Neue Informationen zur Mitgliederversammlung am 29.03.2022 finden Sie im Mitgliederportal.

Ihr Versorgungswerk



Absage außerordentliche Mitgliederversammlung 2022

Liebe Mitglieder 

unten stehend erhalten Sie die Absage der außerordentlichen Mitgliederversammlung 2022.

Ihr Versorgungswerk

Download: Absage außerordentliche Mitgliederversammlung 2022

Veröffentlicht am 21.01.2022


Hinweise zum Jahreswechsel 2021/2022


Liebe Mitglieder!

Auch in diesem Jahr gibt es ein paar Hinweise zum Jahreswechsel.

Die Geschäftsstelle bleibt am Heiligen Abend und am 31.12.2021 geschlossen.


SEPA Lastschriftmandate und Anträge auf Sonderzahlungen können nur bis zum

                                                            22.12.2021

entgegengenommen werden. Danach können wir die Anträge für dieses Jahr nicht mehr verarbeiten.

Im Mitgliederportal können Sie Rentensimulationen selbst vornehmen und Anträge auf Einmalzahlungen, über das Portal bis zum 22.12.2021 stellen.

Wir bitten daher die entsprechenden Anträge und SEPA Lastschriftmandate bis 
22.12.2021 bei uns einzureichen. Vielen Dank!


Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit! 

Ihr Versorgungswerk 





Hinweise zum Jahreswechsel 2020/2021


Wir wünschen allen Mitgliedern einen guten Rutsch in Neue Jahr!

Bleiben Sie gesund!

Die Geschäftsstelle ist am 31.12.2020 geschlossen. 

Ihr Versorgungswerk



Hinweise zum Jahreswechsel 2020/2021


Liebe Mitglieder!

Auch in diesem Jahr gibt es ein paar Hinweise zum Jahreswechsel.

Die Geschäftsstelle bleibt am Heiligen Abend geschlossen.


SEPA Lastschriftmandate und Anträge auf Sonderzahlungen können nur bis zum

                                                            22.12.2020

entgegengenommen werden. Danach können wir die Anträge für dieses Jahr nicht mehr verarbeiten.

Im Mitgliederportal können Sie Rentensimulationen selbst vornehmen und Anträge auf Einmalzahlungen, über das Portal bis zum 22.12.2020 stellen.

Wir bitten daher die entsprechenden Anträge und SEPA Lastschriftmandate bis 
22.12.2020 bei uns einzureichen. Vielen Dank!


Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit! 

Ihr Versorgungswerk 


Geschäftsbetrieb in Zeiten der Corona-Krise!

Der Ausbruch des Corona-Virus entwickelt sich weiterhin dynamisch und erfordert drastische Maßnahmen für jeden Geschäftsbetrieb. Dabei steht die Gesundheit unserer Mitarbeiter und unserer Mitglieder im Vordergrund.


Alle Beitragseinzüge und Rentenzahlungen erfolgen zu den üblichen Fristen. Sie brauchen daher keine Bedenken zu haben, dass Rentenzahlungen nicht rechtzeitig erfolgen.

 

Bitte sehen Sie aktuell von persönlichen Besuchen im Versorgungswerk ab und schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir werden uns in dringenden Fällen schnellstmöglich darum kümmern. Bei anderen Themen kann die Erledigung in solchen Zeiten vielleicht etwas dauern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Ihr Versorgungswerk


Systemumstellung


Sehr geehrte Mitglieder, 


die digitale Entwicklung schreitet voran - auch in Ihrem Versorgungswerk. Wir wechseln daher auf ein neues und modernes IT-System.

Diese Umstellung beginnt am Freitag, den 29. Mai um 13:00 Uhr und dauert bis Donnerstag, den 04. Juni.

Auch in den Tagen vor und nach der Umstellung kann es unter Umständen zu Einschränkungen unserer technischen Leistungen kommen.


Der Monatseinzug für den Monat Mai wird noch wie gewohnt stattfinden.

Vom 29. Mai bis einschließlich 04. Juni 2020 besteht kein Zugang zum elektronischen Datenverkehr sowie der Datenverarbeitung.

Dies gilt auch für das Mitgliederportal.

Unsere Sachbearbeiter sind in dieser Zeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.

Ab 05. Juni sind Ihre Ansprechpartner dann wieder vollständig erreichbar!

Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis.


Ihr Versorgungswerk